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Frequently Asked Questions

  • Wer kann zum Masterstudiengang Technische Informatik zugelassen werden?
    • Zum Masterstudiengang Technische Informatik kann zugelassen werden, wer einen Hochschulabschluss Bachelor of Science, Magister, Staatsexamen, Diplom oder einen gleichwertigen Abschluss in einem mindestens sechssemestrigen Studiengang der folgenden Fachrichtungen abgeschlossen hat:
      • der Fachrichtung Informatik oder
      • der Mathematik, Natur- oder Ingenieurwissenschaften mit einem belegbaren Anteil an Veranstaltungen zur Vermittlung von Grundwissen aus der Informatik (wie z. B. aus den informatischen Pflichtmodulen des Bachelorstudiengangs Angewandte Informatik), wobei ein Umfang des Informatikanteils im Umfang von 24 LP empfohlen wird.
    • Ausländische Studienbewerber müssen sehr gute Deutschkenntnisse (Sprachanforderungen) nachweisen.
  • Welche Mindestnote des bisherigen Studiums wird für die Teilnahme am Zulassungsverfahren benötigt?
    • Mindestnote 3,5 entsprechend dem deutschen Notensystem.
  • In welcher Sprache werden die Vorlesungen abgehalten?
    • Die Vorlesungen werden weitestgehend in Deutsch abgehalten.
  • Wie viele Semester umfasst der Masterstudiengang Technische Informatik?
    • Der Studiengang ist auf 4 Semester ausgelegt (3 für Vorlesungen und Übungen, 1 für die Masterarbeit).
  • Wie viele ECTS müssen im Masterstudium TI erbracht werden?
    • 120 ECTS
  • Wie ist der Studiengang MSc TI strukturiert?
  • Welcher akademischen Grad wird erlangt?
    • Master of Science Technische Informatik
  • Werden Studiengebühren an der Universität Heidelberg erhoben?
  • Dürfen Master TI Studierende eine Vertiefung wählen, wenn sie eine Pflichtveranstaltung aus dieser Vertiefung schon während ihres früheren Studiums belegt haben?
    • Studierende, die während Ihres Bachelor Studiengangs (z. B. BSc Angewandte Informatik) eine Pflichtvorlesung aus einer Vertiefung des Masterprogramms Technische Informatik belegt haben, können diese Vertiefung weiterhin wählen. Allerdings müssen sie diese Vorlesung durch eine andere Vorlesung aus dieser Vertiefung ersetzen.
  • Können Studierende sich von einem gewählten Seminar abmelden?
    • Studierende dürfen sich innerhalb von zwei Wochen nach der Ausgabe des Themas von einem Seminar abmelden. Abmeldungen, die nach Verstreichen dieser Frist erfolgen, können nicht berücksichtigt werden und führen zu einer Wertung als Fehlversuch (Note 5,0) für das Seminar.
  • Wie werden Sprachkurse im Master TI anerkannt?
    • Sprachkurse, unabhängig davon ob sie im Inland oder im Ausland erbracht wurden, können nur im Bereich Übergreifende Kompetenzen anerkannt werden. Die insgesamt für die Sprachkurse erworbenen Leistungspunkte werden mit höchstens 6 LP anerkannt.

      ACHTUNG: Für die Umrechnung zwischen Semesterwochenstunden (SWS) und Leistungspunkten (LP) gilt: 1 SWS = 1 LP.

 

 

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