• Bewerbungsverfahren und -fristen

    Bewerbungsverfahren und -fristen

    Bachelor Angewandte Informatik

    Um zum Bachelor-Studiengang 'Angewandte Informatik' an der Universität Heidelberg zugelassen zu werden, müssen Sie ab dem Wintersemester 2016/17 eine Aufnahmeprüfung bestehen. Detaillierte Informationen zu den Fristen und zum Ablauf der Aufnahmeprüfung finden Sie auf der Seite Bewerbungsverfahren für das Bachelor-Studium.

    Master Technische Informatik

    Deutsche Studieninteressenten und internationale Studieninteressierte mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung oder deutschem Hochschulabschluss können den Antrag auf Teilnahme am Auswahlverfahren direkt beim Institut für Technische Informatik stellen. Die Zulassungsvoraussetzungen nach der geltenden Zulassungssatzung sowie die allgemeinen Immatrikulationsvoraussetzungen sind zwingend zu erfüllen. 

    Der Antrag auf Teilnahme am Auswahlverfahren für das Sommersemester 2021 senden Sie zusammen mit den erforderlichen Nachweisen spätestens bis zum 04. April 2021 an:

    Institut für Technische Informatik (ZITI)
    Frau Michaela Binder
    Im Neuenheimer Feld 368, Raum 426
    69120 Heidelberg

    Wenn Sie am Auswahlverfahren erfolgreich teilgenommen haben,  erhalten Sie vom Fachvertreter eine Bescheinigungfür die Immatrikulation, mit der Sie sich innerhalb der vorgegebenen Fristen über das Online-Immatrikulationsportal der Universität Heidelberg einschreiben können.

    Sonstige internationale Studieninteressierte müssen einen schriftlichen Antrag auf Zulassung zusammen mit den dafür geforderten Unterlagen beim Akademischen Auslandsamt der Universität Heidelberg einreichen. Dieser muss für ein Wintersemester bis zum 15. Juni bzw. für ein Sommersemester bis zum 15. November eingegangen sein.

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Binder unter studium(at)ziti.uni-heidelberg.de.

     

  • Dokumente

    Download / Dokumente 

    Prüfungsordnung:

    • NEU: Prüfungsordnung (letzte Änderung vom 14.09.2017)  PDF
    • Prüfungsordnung (Änderung vom 10.04.2014)  PDF

    Zulassungsordnung:

    • Zulassungsordnung  PDF 
    • Beschluss des Senats der Universität Heidelberg zur Einrichtung des Studiengangs  PDF 

    Modulhandbuch: 

    • NEU: Modulhandbuch Version 1.15 (gültig ab WS 2020/21)  PDF
    • Modulhandbuch Version 1.14 (gültig ab SS 2020)  PDF
    • Modulhandbuch Version 1.13 (gültig ab SS 2019)  PDF
    • Modulhandbuch Version 1.12 (gültig ab WS 2018/19)  PDF
    • Modulhandbuch Version 1.11 (gültig ab SS 2018)  PDF
    • Modulhandbuch Version 1.10 (gültig ab WS 2017/18)  PDF
    • Modulhandbuch Version 1.9  PDF

    Formulare:

    • Antrag auf Teilnahme am Auswahlverfahren  PDF
    • Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen  DOC
    • Vorlage Prüfungsprotokoll MSc TI  PDF, DOC
    • Anmeldung zur Masterarbeit  PDF
    • Antrag auf Verlängerung der Masterarbeit PDF

    Vorlagen:

    • Anmerkungen zur Masterarbeit  PDF
    • Vorlage Titelseiten Masterarbeit  PDF
    • Erklärung Masterarbeit  PDF
  • Zulassungsvoraussetzungen

    Zulassungsvoraussetzungen
    (nur für Master Technische Informatik)

    Für den konsekutiven Masterstudiengang Technische Informatik gilt eine hochschuleigene Zugangsbeschränkung.  

    Zum Masterstudiengang Technische Informatik kann zugelassen werden, wer einen Hochschulabschluss Bachelor of Science, Magister, Staatsexamen, Diplom oder einen gleichwertigen Abschluss in einem mindestens sechssemestrigen Studiengang der folgenden Fachrichtungen abgeschlossen hat:

    • der Fachrichtung Informatik oder
    • der Mathematik, Natur- oder Ingenieurwissenschaften mit einem belegbaren Anteil an Veranstaltungen zur Vermittlung von Grundwissen aus der Informatik (wie z. B. aus den informatischen Pflichtmodulen des Bachelorstudiengangs Angewandte Informatik), wobei ein Umfang des Informatikanteils im Umfang von 24 LP empfohlen wird.

    Über die Anrechenbarkeit von Studienleistungen und die Vergleichbarkeit ausländischer Bildungsabschlüsse entscheidet ein Zulassungsausschuss. Dieser führt mit den Bewerberinnen und Bewerbern auch ein Auswahlgespräch durch, das Eignung und Motivation ermitteln soll. Zur Feststellung der Eignung wird die Note der akademischen Abschlussprüfung (in der Regel ein BSc) in Punkte (0..15) umgerechnet, doppelt gewichtet und zum Ergebnis des Auswahlgesprächs (0..15 Punkte) addiert. Die Bewerberin / der Bewerber gilt als geeignet, wenn damit insgesamt mindestens 20 Punkte errreicht werden. Detailinformationen (z.B. zur Notenumrechnung) entnehmen Sie bitte der Zulassungsordnung.

    Ausländische Studienbewerber müssen sehr gute Deutschkenntnisse (DSH-2 bzw. C1) nachweisen (Link).

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