Die Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für den Masterstudiengang Technische Informatik wurde am 30.11.2017 im Mitteilungsblatt Nr. 15 / 2017 veröffentlicht und ist ab 01.12.2017 gültig. Die entsprechende Änderungen finden Sie hier.

Die neue Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Technische Informatik gilt seit dem 01.04.2017. Es haben sich Änderungen zur früheren Ordnung in §3 Zugangsvoraussetzungen ergeben. Sie kann hier heruntergeladen werden.   

 

 

Ab 01.10.2017 übernimmt das Amt des Studiendekans Technische Informatik Prof. Peter Fischer.  

Unsere Lehrveranstaltungen für Wintersemester 2017/18 finden Sie hier.

Für die Umrechnung zwischen Semesterwochenstunden (SWS) und Leistungspunkten (LP) bei Anerkennung von Sprachkursen im Bereich Übergreifende Kompetenzen gilt: 1 SWS = 1 LP.

An den Hochschulen Baden-Württembergs müssen Studierende aus Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes ab dem Wintersemester 2017/18 Studiengebühren für grundständige Studiengänge und konsekutive Masterstudiengänge entrichten.

Studiengebühren sind ebenfalls für ein Zweitstudium von allen deutschen und internationalen Studierenden zu entrichten.

Weitere Informationen zur Einführung von Studiengebühren zum Wintersemester 2017/18 stehen Ihnen auf den Internetseiten des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg zur Verfügung.

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