Häufig gestellte Fragen

Hinweis: Diese FAQ dienen der Orientierung und sind rechtlich nicht bindend. Für weitergehende Informationen und Fragen kontaktieren Sie bitte die Fachstudienberatung.

Muss ich eine Vertiefung wählen?

Nein. Prinzipiell können Sie eine beliebige Auswahl aus den Veranstaltungen des Vertiefungsbereichs belegen. Es ist aber sinnvoller, ausreichend Veranstaltungen aus einer der beiden Vertiefungsrichtungen (Emerging Computing oder Chip Design) zu absolvieren, damit Sie genügend Wissen für Ihre Masterarbeit haben. Bei einer ausreichenden Anzahl von Modulen aus einer Vertiefungsrichtung wird dies im Zeugnis bescheinigt.

Kann ich meine Masterarbeit in der Industrie machen?

In der Regel nicht. Das forschungsorientierte Thema der Arbeit muss von einem/einer Prof. der Uni festgelegt werden und die Arbeit am Thema von ihm/ihr begleitet werden. Bei engen Kooperationen zwischen einer Arbeitsgruppe der Uni und einem Unternehmen können sich sinnvolle gemeinsame Themen ergeben. Die Arbeit muss aber auch in einem solchen Fall überwiegend an der Uni stattfinden

Darf die Masterarbeit bezahlt sein?

Nein. Selbst in den seltenen Fällen, in denen die Arbeit in Zusammenarbeit mit einem Unternehmen stattfindet, ist eine Bezahlung aus Gründen der Fairness den anderen Studierenden gegenüber nicht erlaubt.

Wie wird die Gesamtnote berechnet, wenn ich mehr als 120 ECTS habe?

Durch unterschiedliche Modulgrößen kann es vorkommen, dass Sie in einem Bereich etwas mehr als die geforderte Zahl an LP erreicht haben, und daher insgesamt mehr als 120 LP. Zur Berechnung der Gesamtnote werden nur die benoteten Module herangezogen mit ihren vollständigen LP, es werden also keine LP ‘gekürzt’. Die Gesamtnote ist die mit den jeweiligen LP gewichtete Summe all dieser Module, dividiert durch die Summe der LP alle dieser Module.

Wie werden Sprachkurse anerkannt?

Sprachkurse, unabhängig davon ob sie im Inland oder im Ausland erbracht wurden, können nur im Bereich Übergreifende Kompetenzen anerkannt werden. Insgesamt werden nur höchstens 6 LP aus Sprachkursen anerkannt.

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