Häufig gestellte Fragen
Hinweis: Diese FAQ dienen der Orientierung und sind rechtlich nicht bindend. Für weitergehende Informationen und Fragen kontaktieren Sie bitte die Fachstudienberatung.
Wer kann zum Masterstudiengang Technische Informatik zugelassen werden?
Zum Masterstudiengang Technische Informatik kann zugelassen werden, wer einen Hochschulabschluss Bachelor of Science, Magister, Staatsexamen, Diplom oder einen gleichwertigen Abschluss in einem mindestens sechssemestrigen Studiengang der folgenden Fachrichtungen abgeschlossen hat:
- der Fachrichtung Informatik oder
- der Mathematik, Natur- oder Ingenieurwissenschaften mit einem belegbaren Anteil an Veranstaltungen zur Vermittlung von Grundwissen aus der Informatik (wie z. B. aus den Informatik Pflichtmodulen eines typischen Bachelorstudiengangs in Informatik), wobei ein Umfang des Informatikanteils im Umfang von 24 LP empfohlen wird.
Welche Bachelor - Abschlussnote ist erforderlich?
Sind die obigen Voraussetzungen erfüllt, so erfolgt bei einer Note von 1,6 oder besser die Zulassung automatisch, bei Noten zwischen 1,7 und 3,1 erfolgt ein Auswahlgespräch, bei einer schlechteren Note ist keine Zulassung möglich. Details sind in der Zulassungsordnung geregelt.
Ist ein Teilzeitstudium möglich?
Ja. Dieses Angebot richtet sich an Studierende, denen aus individuellen Gründen ein Vollzeitstudium nicht möglich ist. Solche Gründe können z.B. volle Berufstätigkeit, die Erziehung eines Kindes, die Pflege eines Angehörigen oder eine chronische Erkrankung sein. Die Inhalte und Veranstaltungen des Teilzeitstudiums sind identisch mit denen des Vollzeitstudienganges. Es findet jedoch eine zeitliche Entzerrung statt, die Regelstudienzeit wird auf 4 Studienjahre ausgeweitet. Im Teilzeitstudium werden die regulären Semester nur als Halbsemester gewertet, sodass zwei Halbsemester, WS und SS, ein Fachsemester ergeben. Die einzelnen Module bleiben unverändert. Bei Aufnahme des Teilzeitstudiums muss jährlich ein individueller Studienverlaufsplan mit der Fachstudienberatung vereinbart werden um einen möglichst optimalen Studienablauf zu gewährleisten. (Link für weitere Infos)
Kann ich mir Veranstaltungen aus einem vorherigen Studiengang anerkennen lassen?
Ja. Die Veranstaltung muss allerdings in Inhalt, Umfang und Niveau weitestgehend einer Veranstaltung des MScTI entsprechen. Die Anerkennung erfolgt auf Antrag (mit Modulbeschreibung der anzuerkennenden Veranstaltung, Formular s. Link) beim Prüfungsausschuss. Im Bereich ‘Begleitfach’ ist eine Anerkennung von bereits absolvierten Modulen in der Regel nicht möglich: Das Begleitfach bietet die wertvolle Möglichkeit, das breite Angebot an der Uni Heidelberg zu nutzen um ‘über den Tellerrand’ zu schauen und Kenntnisse und den eigenen Horizont über den Status quo hinaus zu erweitern. Daher ist hier die Anerkennung von bereits vor dem MScTI Studium absolvierten Veranstaltungen i.d.R. nicht sinnvoll.
