Bewerbung
Hinweis: Bewerbungen erfolgen grundsätzlich über das Bewerbungsportal der Universität Heidelberg.
Bewerbungszeiträume
Studieninteressierte können sich für das Wintersemester jeweils bis zum 30.09. des Jahres und zum Sommersemester jeweils bis zum 30.03 des Jahres bewerben.
Zulassungsvoraussetzungen
Für den Masterstudiengang Technische Informatik gilt eine hochschuleigene Zugangsbeschränkung. Zum Masterstudiengang Technische Informatik kann zugelassen werden, wer einen Hochschulabschluss Bachelor of Science, Magister, Staatsexamen, Diplom oder einen gleichwertigen Abschluss in einem mindestens sechssemestrigen Studiengang der folgenden Fachrichtungen abgeschlossen hat:
- der Fachrichtung Informatik oder
- der Mathematik, Natur- oder Ingenieurwissenschaften mit einem nachgewiesenen Anteil an Veranstaltungen zur Vermittlung von Grundwissen aus der Informatik (wie z. B. aus den Informatik- Pflichtmodulen eines typischen Bachelorstudiengangs in Informatik). Der Informatikanteil muss einen Umfang von mindestens 24 LP haben.
Über die Zulassung bzw. die fachspezifische Eignung zum Studium entscheidet ein Zulassungsausschuss. Die fachspezifische Eignung für den Studiengang wird festgestellt auf Basis folgender Kriterien:
- Gesamtnote der akademischen Abschlussprüfung im Bachelor-Studiengang (siehe oben)
- Studiengangspezifische besondere Vorbildungen, praktische Tätigkeiten oder außeruniversitäre Leistungen und Qualifikationen (mit Nachweisen), beispielsweise
- Gewerbliche Ausbildungen und bzw. oder Berufserfahrungen in den Bereichen Elektronik, Informatik oder Mechanik.
- Weiterbildungszertifikate aus den Bereichen Elektronik oder Informatik.
- Erfolgreiche Teilnahme an informatik- oder technikbezogenen, wissenschaftlichen Konferenzen (z.B. Studierendenkonferenz der Gesellschaft für Informatik), Hackathons, etc.
- Preisauszeichnung in informatik- oder technikbezogenen Wettbewerben (z.B. InformatiCup).
- Durchführung eigenständiger Technik- oder Informatikprojekte mit entsprechender Dokumentation.
- Auswahlgespräch (in deutscher Sprache), das Eignung und Motivation ermitteln soll.
Detailinformationen entnehmen Sie bitte der Zulassungsordnung.
Bewerberinnen und Bewerber, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben, noch über einen deutschsprachigen Hochschulabschluss verfügen, müssen zusätzlich einen Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau DSH-2 (C1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) erbringen.
Bewerberinnen und Bewerber mit einem Abschluss außerhalb der Informatik (Mathematik, Natur- oder Ingenieurwissenschaften) müssen zusätzlich eine Übersicht über in ihrem Bachelor-Abschluss enthaltene Informatik-Inhalte einreichen. Als Vorlage kann das Dokument Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen verwendet werden.
